5.1. Bundeseinheitliches Bildungssystem
Ein effektives Bildungssystem des 21. Jahrhunderts erfordert bundeseinheitliche Standards mit einheitlichen Lehrplänen und Bildungszielen sowie ein bundeseinheitliches Prüfungssystem mit gleichen Bewertungsmaßstäben, immer gemessen an den Höchststandards. So wollen wir z.B. alle Abiturprüfungen in den Ländern gleich gestalten, Schulabschlüsse finden dadurch überall die gleiche Akzeptanz und Schulwechsel durch Umzug in andere Bundesländer werden erleichtert.
Für jeden Schulabgänger, der keinen Studien- oder Ausbildungsplatz nachweisen kann, führen wir ein verpflichtendes berufsbildendes Jahr (soziales Pflichtjahr/freiwilliger Wehrdienst) ein. Dadurch wird nicht nur der Wegfall des Zivildienstes ausgeglichen, es erfolgt zudem eine gewisse Berufsvorqualifizierung und erleichtert so den späteren Berufseinstieg.
DIE FREIHEIT wird den Berliner Senat dazu auffordern, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu erarbeiten und anzustoßen.
5.2. Kitapflicht bei Sprachdefiziten und bessere Berufsbedingungen für Erzieher
Wir wollen die schon existierende obligatorische kinder- und schulärztliche Untersuchung ausweiten. Bei festgestellten Defiziten muss eine verpflichtende amtsärztliche Untersuchung erfolgen. Der Amtsarzt wird befugt, Eltern z.B. eine Kita-Pflicht oder Fördermaßnahmen aufzuerlegen bzw. Therapiemaßnahmen zu verschreiben.
Für alle Kinder mit deutlichen Entwicklungs- oder Sprachdefiziten führen wir eine Kita-Pflicht ab dem dritten Lebensjahr ein mit verbesserten Kita-Bildungsplänen durch sprachfördernde, sportliche bzw. künstlerische Akzente zur gezielten und wirksamen Schulvorbereitung. Kinder sind vom allgemeinen Schulunterricht bzw. schon von der Einschulung zurückzustellen, bis sie die deutsche Sprache hinreichend erlernt haben. Eine Kooperation von Kita, Jugendamt und Grundschule im Rahmen der Frühförderung werden wir konsequent weiter ausbauen.
Außerdem ist eine Verbesserung des Erzieherschlüssels, also das Verhältnis von Kindern zu Betreuungspersonen, sowie eine messbare Anhebung der Tarifverträge für Erzieher zu garantieren. Beim Erzieherschlüssel werden wir zudem die Rahmenbedingungen so ändern, dass sich der Männeranteil langfristig erhöht. Erzieher sind zudem künftig kritischer auf ihre Eignung für diesen Beruf zu überprüfen.
5.3. Ein effizienteres Schulsystem
DIE FREIHEIT wird im Zuge der Einführung von bundeseinheitlichen Lernstandards in Berlin einen Volksentscheid über die Wiedereinführung des dreigliedrigen Schulsystems durchführen. Die Schulklassen sollen möglichst auf maximal 24 Schüler verkleinert werden. Bestehende Gesamtschulen werden beibehalten.
Für besonders begabte Kinder werden Eliteschulen zur frühen Hochbegabtenförderung mit entsprechenden Aufnahmekriterien geschaffen. Die Förderung von leistungsschwachen oder verhaltensauffälligen Kindern wird mittels verstärkten Einsatzes speziell geschulter Lehrkräfte gewährleistet.
Die momentan in Berlin praktizierte Früheinschulung wird sofort ausgesetzt. Wir lehnen das jahrgangsübergreifende Lernen (JÜL) ab. Über die Fortsetzung entscheiden die Schulen selbst. Es wird ab der 2. Klasse grundsätzlich für jeden Schüler eine Leistungsbeurteilung durch Zensuren geben.
Ein allgemeiner Werte-Unterricht wird etabliert. Ernährungserziehung in Verbindung mit zielgerichteten, sportlichen Bewegungsprogrammen wird im Grundschulbereich zum zwingenden Aufklärungs- und Unterrichtsinhalt. In diesem Rahmen werden wir die Voraussetzungen für die tägliche Einnahme eines warmen Mittagessens an jeder Schule und für alle Schüler schaffen. Die Schulspeisung besteht aus überwiegend gesunder, abwechslungsreicher Kost. Auf religiös geprägte Vorstellungen hinsichtlich Inhalt und Zubereitung wird grundsätzlich keinerlei Rücksicht mehr genommen.
Eine einheitliche, gerechte Benotung/Leistungsbewertung gilt in Berlin wieder flächendeckend. Zur Leistungsermittlung für den jeweiligen Klassenabschluss dienen vom Senat von Berlin einheitlich erstellte Vergleichsarbeiten am Ende jedes Schuljahres.
Wir werden, wo gewünscht, das 13. Schuljahr wieder einführen. Insgesamt muss die Anzahl an Plätzen für die gymnasiale Oberstufe deutlich in allen Bezirken erhöht werden, z.B. durch mehr integrierte Sekundarschulen. Die momentan in Berlin praktizierte Lotterie-Auswahlmethode zur Erlangung eines Gymnasialplatzes wird durch einheitliche Aufnahme- bzw. Eignungstests ersetzt.
Besonders leistungsstarke Schüler sind bis zum Abitur noch gezielter und fachspezifischer in Spezialklassen zu fördern. Verfehlt ein Schüler das Klassenziel, wird er das Schuljahr wiederholen müssen und nicht mehr automatisch in die nächste Klassenstufe versetzt.
5.4. Schulen in freier Trägerschaft fördern
Schulen in freier Trägerschaft müssen die gleichen finanziellen Mittel staatlicherseits erhalten, wie alle anderen Schulen. Außerdem gilt es, eine gerechtere, bundeseinheitliche Entlohnung auf tariflicher Basis auch für Privatschullehrer einzuführen und sicher zu stellen.
5.5. Hochschulen und Universitäten zur Qualität verpflichten
DIE FREIHEIT setzt sich dafür ein, dass die Berliner Hochschulen wieder das Diplom vor allem in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) als Abschluss anbieten dürfen und somit z.B. den weltweiten Ruf deutscher Ingenieure wieder fördern können. Bei Master-Studiengängen werden die Kapazitäten in dieser Stadt bedarfsgerecht erhöht.
Außerdem werden wir die Berliner Universitäten verpflichten, frei werdende Lehrstühle umgehend zu besetzen, um den derzeitig gravierenden Ausfall von Lehrveranstaltungen zu beenden. Gleichzeitig erhöhen wir die Leistungsanforderungen und die Effizienz eines Studiums durch stärkere Kontrollen.
Innerhalb der Regelstudienzeit bleibt für jeden Studenten an Hochschulen und Universitäten das erste Studium gebührenfrei. Bei Überziehung der Regelstudienzeit und/oder einem Zweitstudium werden Langzeitstudiengebühren erhoben. Ausnahmen bilden hierbei Mutterschutz und Elternzeit sowie Urlaubssemester aufgrund von z.B. Praktika.
5.6. Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus
Wir begrüßen die Einführung von moderner, einheitlicher Schulkleidung, um den Familien den permanenten Kostendruck durch teure Markenkleidung zu nehmen und das Gemeinschaftsgefühl unter den Schülern zu fördern.
Wir treten für die Einführung einer leistungsgerechten Vergütung der Lehrer ein. Hierbei werden wir uns an den erfolgreichen Modellen in Finnland und Holland orientieren. Das Gerüst wird bestehen aus dauerhaften Zulagen (z.B. für Unterricht in Mangelfächern bzw. Korrekturfächern), temporären Zulagen (z.B. Klassenleitung, Jahrgangsstufenkoordination, Leitung von Arbeitsgruppen, außerschulische Aktivitäten) und individuellen Leistungsprämien, die über Zielvereinbarungen gesteuert werden.
Darüber hinaus werden die Lernbedingungen zum einen durch gründliche und umfassende Instandsetzungsmaßnahmen aller maroden Schulgebäude und Sporthallen verbessert. Zum anderen werden alle Schulen insgesamt mit besseren Lehrmitteln ausgestattet.
In der Summe dieser Maßnahmen muss am Ende mindestens der Hauptschulabschluss wieder jeden Schüler insoweit qualifizieren, dass er die deutsche Sprache einwandfrei und die englische grundlegend beherrscht und über eine gute Allgemeinbildung (Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geographie, Geschichte, Sozialkunde) verfügt.
5.7. Co-Lehrer, Disziplin und Sicherheit
DIE FREIHEIT wird künftig an allen Schulen Co-Lehrer und, wo nötig, Sicherheitskräfte einführen und nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen striktere Sanktionsmaßnahmen umsetzen.
Ferner wird es zur Pflicht, alle Straftaten auf dem Schulgelände sofort zur Anzeige zu bringen. Schulleiter erhalten zur Durchsetzung der Schul- und Hausordnung mehr Sanktionsmöglichkeiten. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den Behörden oder der Polizei ist zu intensivieren. Desweiteren werden verstärkt Sozialarbeiter an jeder Schule eingesetzt.
Wir werden für die ausnahmslose Durchsetzung der Schulpflicht sorgen und gegen die Eltern strikte Sanktionen verhängen lassen, sollte das Schulkind regelmäßig unentschuldigt fehlen oder gewalttätig auffallen.
Darüber hinaus plädieren wir für die Einführung einer bundeseinheitlichen Quote, welche bei mehr als 20 Prozent versäumten Unterrichts (entschuldigt und unentschuldigt) den Klassenabschluss bzw. das Nichterreichen der nächsten Klassenstufe regelt, falls der Unterrichtsstoff nicht nachweislich mindestens mit einem Notenschnitt von 2,5 beherrscht wird. Auf allen Schulhöfen gilt die Pflicht, untereinander nur Deutsch zu sprechen bzw. jene Sprachen, welche an dieser Schule Unterrichtsgegenstand sind. Das Tragen von Kopftüchern oder anderen Kopfbedeckungen im gesamten Schulgebäude ist allen Schülern und Lehrkräften per jeweiliger Hausordnung zu untersagen.
Bei wiederholten Regelverstößen oder kriminellen Straftaten ihrer Kinder müssen nach Schaffung der dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang auch Eltern mit der teilweisen Kürzung oder Streichung von Sozialleistungen bzw. darüber hinaus mit Strafgeldern rechnen. Auch die grundsätzliche Möglichkeit des einfachen Nachsitzens wird von uns wieder eingeführt.
5.8. Eigenes Personalbudget für Schulen und bessere Berufsausbildung
Die Schulen sollen künftig über ein selbstverwaltetes Personalbudget verfügen. Das ermöglicht den Schulen auf dem freien Markt geeignetes Personal zu akquirieren und einzustellen. So kann nach den Bedürfnissen der Schule und der Schüler ein Personalstamm erstellt werden, was ermöglicht, motiviert den Bildungsauftrag zu erfüllen und den technischen Ablauf vereinfacht (Bürokräfte, Haustechniker, Sozialarbeiter).
Jede Schule erhält einen festen Mitarbeiter, der sich speziell um die berufliche Entwicklung der Schüler kümmert. Aufgaben sind unter anderen: Betreuung der Praktika, Durchführen von Bewerbungstrainings oder Schulungen zum sozialen Verhalten/Umgangsformen, Organisieren von Veranstaltungen, die Berufe oder Firmen/Branchen vorstellen. Ab der sechsten Jahrgangsstufe sollte mit der Berufswegplanung aus einer Hand begonnen werden.
An Oberstufenzentren werden wir spezielles Personal zur Motivation und Begleitung der Berufsschüler und Auszubildenden einstellen lassen, welches den hohen Abbruchzahlen bei Ausbildungen entgegenwirkt. Denn nur Menschen mit einer abgeschlossenen Ausbildung haben Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf sollen die Standorte der überbetrieblichen Ausbildung (MDQM I + II) erhalten bleiben. Diese Ausbildungen sind wichtig, um auch diesen Jugendlichen die Chance zu erhalten, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Hohe Fehlzeiten oder Abbruch aus nicht wichtigem Grund sollen stärker finanziell sanktioniert werden
5.9. Weiterbildung von Pädagogen
Beim Studium auf Lehramt werden künftig vor der Aufnahme an der Hochschule Eignungs- und Einstufungstests zur Qualitätssicherung eingeführt. Eine einheitliche Ausbildung der Lehrkräfte mit besserer Praxisbezogenheit und verstärktem Ausbau der Inhalte der Didaktik bzw. Pädagogik wird von uns verbindlich eingeführt. Dabei wird das 2. Fachsemester als Schulpraktikum genutzt, um besonders methodische und didaktische Fähigkeiten zu erlernen und auch um generell herauszufinden, ob der Student überhaupt als Lehrer geeignet ist bzw. sich selbst mit dem Lehrerberuf grundsätzlich identifizieren kann. Lehramtsstudenten werden daher auch als Co-Lehrer in den Schulen fungieren.
Neben der regulären Lehrerausbildung soll es eine spezielle Ausbildung auch für Seiteneinsteiger geben, welche befähigt werden sollen, sich in besonders schwierigen pädagogischen Situationen nicht nur zu behaupten, sondern um auch von verhaltensauffälligen Schülern akzeptiert zu werden. Wir führen verbesserte Angebote zur psychologischen Betreuung der Lehrkräfte ein, ebenso eine regelmäßige pädagogische und fachliche, in der gesetzlichen Arbeitszeit geregelte Weiterbildungspflicht.
5.10. Kostenbefreiung und Finanzierung
Wir fordern eine Berlinweite Lehrmittelfreiheit für alle Schüler. Firmenwerbung bzw. Schulsponsoring wird gefördert. Unternehmen, welche Schulen z.B. mit Computern oder Büchern ausgestattet haben, sollen sich dazu auch öffentlich bekennen dürfen. Schulen mit besonders guten Ausstattungen werden damit verstärkt für sich werben dürfen.




*Es entstehen Kosten i.H.v. 5 Euro zzgl. der SMS Transportkosten. Davon gehen 4,83 Euro an DIE FREIHEIT.