2.1. Vollständiger Abbau der staatlichen Integrationsindustrie
Integration ist eine Bringschuld des Migranten. Integrationsmaßnahmen sind daher auf ein Minimum zu beschränken und als Dienstleistung von den Interessierten selbst zu finanzieren.
2.2. Kürzung von Sozialleistungen bei Straftaten und Integrationsverweigerung
Wir fordern die Kürzung von Sozialleistungen bei Integrationsverweigerung und Straffälligkeit. Eltern sind Sozialleistungen zu kürzen bzw. zu streichen, wenn sich ihre Kinder im Heim, Gefängnis oder Jugendarrest befinden.
Vollverschleierung macht eine Integration in den Arbeitsmarkt unmöglich, weshalb in diesen Fällen staatliche Transferleistungen einzustellen sind. Auch die Ablehnung von zumutbaren Arbeiten aus religiösen Gründen schließt einen Bezug von Transferleistungen aus.
2.3. Kitapflicht nach Feststellung von sprachlichen oder motorischen Defiziten
Da Kinder in den ersten fünf Lebensjahren am besten und leichtesten lernen, muss bei der ärztlichen Feststellung von sprachlichen oder motorischen Defiziten im Rahmen obligatorischer Vorsorgeuntersuchungen eine sofortige Pflicht zum Kitabesuch ab einem Alter von drei Jahren gesetzlich verankert werden. Bleiben Kinder trotz dieser Kitapflicht unentschuldigt oder ohne amtsärztliches Attest dem Kindergarten fern, werden Sozialleistungen gekürzt.
2.4. Das Kirsten-Heisig-Modell
Alle am Wohl des Kindes beteiligten Akteure müssen untereinander strukturell vernetzt sein, um auf Missstände reagieren zu können. Wir setzen uns für das von Kirsten Heisig vorgeschlagene Ampelsystem ein, in welchem die Behörden nach einem Punktekatalog die Lebensumstände der Kinder und Jugendlichen je nach Gefährdung mit Grün, Gelb oder Rot bewerten und entsprechende Maßnahmen einleiten.
2.5. Abschaffung des Berliner Integrationsgesetzes
Das neue rot-rote Integrationsgesetz bevorzugt bei gleicher Qualifikation den Migranten und ist damit als verfassungswidrig und diskriminierend außer Kraft zu setzen. Darüber hinaus sind Formulare und Anträge in Behörden nur in der Amtssprache Deutsch bereitzustellen, da sonst der Anreiz entfällt, überhaupt Deutsch zu erlernen.
2.6. Keine Privilegien an Schulen
An staatlichen Schulen gilt das Säkularitätsprinzip. Religiöse Kleidungsstücke sind verboten. Befreiungen vom Unterricht aus religiösen Gründen sind unzulässig. Gebetsräume werden nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die Verkehrssprache an staatlichen Schulen ist Deutsch.
2.7. Verschleierungsverbot in öffentlichen Räumen
Die Gesichtsverhüllung ist nicht nur ein Signal der Abschottung, sondern erschwert alltägliche gesellschaftliche und behördliche Vorgänge in erheblichem Maße; sie stellt zudem ein Sicherheitsrisiko dar. Aus diesem Grund wird die Gesichtsverhüllung in allen öffentlichen Räumen verboten.
2.8. Regelkatalog für Moschee-Neubauten
Der Neubau von Moscheen setzt das Vorhandensein einer islamischen Gemeinde voraus. Die Finanzierung ist offenzulegen und darf nicht über Drittstaaten erfolgen. Der Betrieb von Gewerbe und Bildungseinrichtungen ist in Moscheen nicht zulässig. Politisch motivierte oder provokante Namensgebungen sind verboten. Der Gebetsruf darf nur innerhalb des Gebäudes hörbar sein. Predigten sind ausschließlich auf Deutsch zu halten. Der Baustil muss sich in das umgebende Stadtbild einpassen.
2.9. Keine Anpassung an religiöse Speisegesetze
Wir sind für ein vielfältiges, gesundes und abwechslungsreiches Speiseangebot in Schulen und öffentlichen Einrichtungen ohne religiöse und ideologische Einflüsse. Das Schächtverbot ist konsequent durchzusetzen.
2.10. Keine Unterstützung für islamische Lobbyverbände
Sämtliche staatlichen Förderungen muslimischer Verbände sind zu streichen; die eingesparten Gelder fließen in den Bildungsetat. Vom Ausland gesteuerte Verbände sind durch den Verfassungsschutz zu überwachen und gegebenenfalls zu verbieten. Wir fordern ein schriftliches Bekenntnis aller islamischen Verbände zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands.
2.11. Einbürgerung neu regeln
Der Entscheid über Einbürgerungsanträge obliegt in Berlin den Bezirksämtern. Damit wird ein hochrangiger Verwaltungsakt, der staatsbürgerliche Rechte und Pflichten in Deutschland und Europa auf Menschen überträgt, die hierauf kein Geburtsanrecht haben, auf die unterste Behördenebene verlagert und der Entscheidung eines einzelnen Sachbearbeiters unterworfen. Dies führt zu uneinheitlichen Rechtsanwendungen bzw. zur Rechtsunsicherheit. Außerdem ist die Gefahr der Einflussnahme auf die Entscheidungsträger gegeben.
DIE FREIHEIT wird ein zentrales Einbürgerungsamt auf Berliner Landesebene schaffen, mittelfristig ist eine zentrale Einwanderungsbehörde auf Bundesebene einzurichten. Die Einbürgerung darf nur noch auf Grundlage eines gesetzlich festzuschreibenden Bedingungskatalogs erfolgen.




*Es entstehen Kosten i.H.v. 5 Euro zzgl. der SMS Transportkosten. Davon gehen 4,83 Euro an DIE FREIHEIT.