3.1. Justiz: Ausweisung straffälliger Ausländer, Durchsetzung des Rechts
DIE FREIHEIT fordert in ihrem Grundsatzprogramm die Einführung von verpflichtenden Mindeststrafen im Strafrecht, die von Richtern nicht unterschritten werden dürfen. Bei schweren Straftaten sollen Ausländer im Regelfall ausgewiesen werden und nicht mehr einreisen dürfen.
In Berlin ist es vor allem die viel zu geringe Zahl an Richtern, die trotz des offiziell seit Juni 2010 landesweit geltenden, von uns befürworteten „Kirsten-Heisig-Modells“ vielfach zu unerträglich langen Verfahren führt. Deshalb werden wir die Zahl der Staatsanwalts- und Richterstellen erhöhen und die Verfahren und Abläufe durch die Nutzung moderner Technik und eine grundsätzliche Straffung und Optimierung zusätzlich beschleunigen.
Wir werden die Berliner Staatsanwaltschaft anweisen, entgegen der heute üblichen Praxis alle Straftaten aus dem Bereich der Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte vor Gericht zu bringen. Die massenhafte Einstellung von Verfahren aufgrund „mangelnden öffentlichen Interesses“ muss ein Ende haben!
Um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren, werden wir unsere Berliner Staatsanwälte und die Richter am Strafgericht und am Familiengericht wirksam vor Bedrohung und Erpressung schützen.
3.2. Opfer- und Zeugenschutz ernst nehmen
Der Opfer- und Zeugenschutz muss viel stärker in den Mittelpunkt rücken. Wir werden in Zusammenarbeit mit Initiativen und Vereinen Opferschutzstellen einrichten, die ihre Klienten gezielt über ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären, sie bei Behördengängen und rechtlichen Maßnahmen unterstützen und begleiten. Auch psychologische Hilfe wird dort angeboten werden.
Zur besseren Sensibilisierung werden wir den Opfer- und Zeugenschutz als ständiges Weiterbildungsthema bei Polizei und Justiz etablieren. Täter, von denen eine Gefahr für Zeugen ausgehen könnte, sollen grundsätzlich in Untersuchungshaft genommen werden, Informationen zu Wohn- oder Aufenthaltsorten von Opfern und Zeugen dürfen den Rechtsanwälten der Tatverdächtigen nicht mehr zugänglich gemacht werden.
Wir werden jedem Opfer als Nebenkläger im Strafverfahren einen Opferanwalt zur Seite stellen. Denn wenn der Täter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat, muss auch das Opfer über eine juristische Unterstützung verfügen.
Wir werden in Berliner Gerichten geschützte Zeugenzimmer und Vernehmungszimmer mit Videotechnik einrichten lassen, um auch hier eine Bedrohung oder Beeinflussung auszuschließen.
Die Namen und Wohnadressen von als weiterhin gefährlich eingestuften Sexualstraftätern werden wir veröffentlichen lassen, um die Berliner Bürger und ihre Kinder zu schützen.
3.3. Straftaten im Strafvollzug verhindern
Wir werden die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten innerhalb der Berliner Justizvollzugsanstalten (JVA) intensivieren. Neben einer stärkeren Trennung der Strafgefangenen nach Deliktgruppen oder Strafmaß gehört dazu eine Überwachung mit Kameras, der regelmäßige Einsatz von Drogenspürhunden und Mobilfunk-Störsendern. Wir streben eine regelmäßige Verlegung von Strafgefangenen, insbesondere aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität, zwischen den Berliner JVA und denen anderer Bundesländer an, um die Bildung von Banden zu verhindern und die Kosten im Strafvollzug zu verringern (da z.B. im Land Brandenburg Zellen leer stehen).
Wir lehnen eine Einzelbelegung im Strafvollzug ab. Fernseher, Computer und Videospielkonsolen in den Zellen werden nicht gestattet. Stattdessen werden wir in jeder JVA eine umfangreiche Gefängnisbücherei einrichten lassen und Strafgefangene zur Teilnahme an Lese-, Schreib- und Mathematikunterricht auf dem jeweils angemessenen Niveau verpflichten. Berufsausbildungen sollen weiterhin ermöglicht werden, die Versorgung mit Nachrichten wird sichergestellt.
Kostenintensive Resozialisierungsprogramme werden wir abschaffen, wenn angemessene Erfolgsaussichten nicht nachgewiesen werden können.
3.4. Bessere Arbeitsbedingungen für Polizisten
Wir werden neue Stellen bei der Polizei schaffen und für eine Besetzung der vorhandenen sorgen. Dazu werden wir die Einstellung in den mittleren Dienst wieder einführen und die Attraktivität des Polizeiberufs in Berlin erhöhen, indem wir für alle Beamten im Außendienst die freie Heilfürsorge einführen und die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen erhöhen. Die direkte Einstellung im höheren Dienst wird zur Ausnahme werden, wodurch erheblich mehr Führungskräfte über Praxiserfahrung verfügen werden. Wir werden dafür sorgen, dass, angefangen beim Polizeipräsidenten, Spitzendienstposten nur nach Eignung, Leistung und Führungserfahrung besetzt werden.
Rein administrative Funktionen in den Direktionen, beim LKA und den zentralen Stellen werden wir mit Verwaltungsbeamten oder angestellten Spezialisten und nicht mit Vollzugsbeamten besetzen. Und wir werden unsere Polizisten von Zusatzaufgaben wie etwa der Kadaverbeseitigung befreien. Zur Unterstützung der Streifentätigkeit werden wir den 2002 abgeschafften Freiwilligen Polizeidienst wieder einführen.
Alle Polizisten werden wir zusätzlich zur Dienstwaffe mit Elektroimpulsgeräten, Pfefferspray und Teleskop-Einsatzstöcken ausstatten, um eine der jeweiligen Lage angemessene Form der Durchsetzung des Rechts zu ermöglichen. Eine Kennzeichnung von Polizisten mit Namensschildern oder Nummern lehnen wir ab, um sie und ihre Familien auch außerhalb des Dienstes zu schützen.
Wir werden zusätzlich zu dem Hubschrauber, den sich die Berliner Polizei mit der Bundespolizei teilt, mindestens einen weiteren mit entsprechender Ausstattung beschaffen.
Maßnahmen zur Wiederherstellung einer positiven Berufsauffassung bei der Berliner Polizei werden wir unterstützen und die Motivation der Polizisten und ihr Ansehen in der Bevölkerung durch eine Imagekampagne stärken.
Bei Ausschreitungen im Rahmen von Versammlungen, bei Widerstandshandlungen oder bei Gefangenenbefreiungsversuchen ist der Durchsetzung des Rechts Vorrang vor Deeskalationsmaßnahmen einzuräumen. Wo immer so etwas zu erwarten ist, sind mobile taktische Reserven einzusetzen.
Dem Legalitätsprinzip, das die Verfolgung aller gemeldeten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten meint, werden wir in Berlin wieder Geltung verschaffen. Es wird mit uns keine Toleranz mehr gegenüber sogenannter Kleinkriminalität geben.
3.5. Überwachung des öffentlichen Raumes
Wir werden die Videoüberwachung von Bahnhöfen, Haltestellen und öffentlichen Verkehrsmitteln forcieren, die Echtzeit-Auswertung ausweiten und die Speicherfristen sinnvoll verlängern. Gleichzeitig werden wir die Polizeipräsenz sowohl an diesen Orten, als auch in anderen gefährdeten Bereichen, etwa in Parks oder bestimmten Stadtteilen, stark erhöhen. Ergänzend werden wir dort auch Zivilbeamte verstärkt einsetzen. In den Bahnhöfen wird es wieder gemeinsame Streifen der Polizei mit dem Ordnungsdienst der BVG und der DB-Sicherheit geben.
Wir werden an sämtlichen Ein- und Ausgängen der U- und S-Bahnhöfe in Berlin Drehkreuze und Türen einrichten lassen. Die Metropolen New York, London, Paris und Lissabon machen es vor. Durch Drehkreuze und Türen wird nur den Fahrgästen mit gültigen Fahrscheinen Zugang zu den Bahnsteigen gewährt. Das verhindert das Herumlungern, Betteln und Dealen. Gleichzeitig erhöht diese Schutzmaßnahme die Sicherheit auf den Bahnhöfen.
3.6. Organisiertes Verbrechen effektiv bekämpfen
Wir werden die Abteilung 4 (Organisierte Kriminalität) des Berliner LKA mit mehr Personal ausstatten und auch über finanzielle Anreize dafür sorgen, dass dort nur die erfahrensten und absolut vertrauenswürdigsten Kriminalbeamten eingesetzt werden. Die Möglichkeiten zum Schutz von Informanten werden wir erweitern.
Im Zusammenhang mit Straftaten erworbene Vermögen, dazu gehören auch Immobilien, Fahrzeuge und Unterhaltungselektronik, werden gezielt und umfassend beschlagnahmt. Dazu wird die Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung intensiviert.
3.7. Politischen und religiösen Extremismus verhindern
Zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus werden wir vor allem die gezielte elektronische Überwachung und den Einsatz von V-Leuten durch den Verfassungsschutz vorantreiben.
Wir werden die Predigten in Berliner Moscheen systematisch auswerten lassen und Hassprediger sofort ausweisen oder, wenn das nicht möglich ist, mit anderen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgen. Moscheevereine oder extremistische Organisationen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen, werden wir wirksam verbieten lassen und handelnden Personen durch Observation das Tätigwerden im Untergrund unmöglich machen und gegebenenfalls unverzüglich ausweisen. Finanzströme werden wir aufklären und gegebenenfalls austrocknen.
3.8. Minderheiten schützen
Wir werden dafür sorgen, dass das Schüren von Hass und Erzeugen pogromartiger Stimmungen, etwa gegen Juden oder Homosexuelle, auf die Tagesordnung der Berliner Politik und in das Bewusstsein der Bürger gebracht wird. Ein umfassendes Programm, das die Zusammenarbeit der Bezirksverwaltungen, Aufklärungsarbeit an den Schulen und Maßnahmen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beinhaltet, wird dazu beitragen, die Verfolgung religiöser, ethnischer und sexueller Minderheiten in Berlin zu beenden.
3.9. Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz
Wir werden dafür sorgen, dass mit modernster Technik eine Priorisierung und effiziente Bearbeitung von Notrufen stattfindet. Wir werden das Katastrophenschutzgesetz ändern und alle Behörden und Strukturen regelmäßig auf ihre Handlungsfähigkeit bei Katastrophen, Großschadensereignissen oder Terroranschlägen untersuchen. Dabei werden wir auch erschwerte Bedingungen wie einen großflächigen Stromausfall oder einen atomaren, biologischen oder chemischen Unfall oder Anschlag in Betracht ziehen.




*Es entstehen Kosten i.H.v. 5 Euro zzgl. der SMS Transportkosten. Davon gehen 4,83 Euro an DIE FREIHEIT.