Direkte Demokratie – Den Bürgerwillen stärken

1.1. Bundesratsinitiative für bundesweite Volksentscheide

DIE FREIHEIT wird den Berliner Senat auffordern, einen Gesetzentwurf im Bundesrat einzubringen, mit dem auf Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie Referenden eingeführt werden. Die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes ist eines unserer wichtigsten politischen Ziele. Sollte der Senat nicht bereit sein, diesen Weg zu gehen, werden wir ein Volksbegehren mit der gleichen Forderung an den Senat unterstützen.

1.2. Verfassungsänderungen nur mit Volksentscheid

Wir werden Artikel 100 der Berliner Verfassung um die generelle Zustimmungspflicht der in Berlin wahlberechtigten deutschen Staatsbürger bei Verfassungsänderungen (obligatorisches Referendum) ergänzen. Auch alle Gesetze, die nicht direkt auf der Verfassung fußen oder mit ihr nicht vereinbar sein könnten oder die maßgeblichen Einfluss auf die Berliner Bevölkerung haben, bedürfen der Zustimmung des Referendums. Ferner muss die Möglichkeit eines Volksentscheids als Referendum zur Ablehnung oder Änderung neu verabschiedeter Gesetze gegenüber dem normalen Volksbegehren vereinfacht werden.

1.3. Wahlrechts-Änderungen in Berlin

Über Änderungen des Wahlrechts wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre muss es Volksentscheide geben, da hierfür eine Änderung der Berliner Verfassung Artikel 39 notwendig ist. Auch die Änderung des Wahlgesetzes und der Landeswahlordnung zum Abgeordnetenhaus Berlin etwa nach dem Hamburger Vorbild (die Zweitstimme wird durch fünf frei auf Listen oder Kandidaten verteilbare Parteistimmen ersetzt) bedarf eines Volksentscheides.

1.4. Privatisierung öffentlicher Betriebe und Bürgergutachten

Bei der Privatisierung oder Teilprivatisierung von landeseigenen Unternehmen und Betrieben, an denen das Land Berlin noch die Mehrheit hält, werden zukünftig Volksentscheide durchgeführt. Gleiches gilt für die mögliche Rekommunalisierung von Infrastruktur. Außerdem schlagen wir die Einführung von Bürgergutachten vor, die bei kommunalen Maßnahmen Lösungsvorschläge erarbeiten und anschließend zur Abstimmung gestellt werden.

1.5. Keine Tabuthemen bei Volksentscheiden

Artikel 62 Absatz 2 der Berliner Verfassung ist zu streichen, damit Volksentscheide nicht mit dem Hinweis auf die Haushaltshoheit des Abgeordnetenhauses abgewiesen werden können.

1.6. Verbindlichkeit von Volksentscheiden und Bürgerentscheiden

Alle angenommenen Volksentscheide müssen für den Berliner Senat verbindlich sein. Gleiches gilt für alle angenommenen Bürgerentscheide auf Bezirksebene.

1.7. Quoren abschaffen

Volksinitiativen müssen eine reale Chance haben, in einem Volksentscheid zu münden. Deshalb werden wir alle rechtlichen Regelungen überprüfen und gegebenenfalls verbessern. Insbesondere müssen die derzeitigen Zustimmungsquoren abgeschafft werden. Die notwendigen Unterschriftensammlungen zur Einleitung eines Volksbegehrens und anschließend zur Einleitung des Volksentscheides reichen als Zugangsschwelle bzw. als Beweis des Interesses der Bevölkerung vollkommen aus.

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